Abbruchreife

Abbruchreife im Dornbach-Baulexikon.

Der Begriff Abbruchreife stammt aus dem Bereich des Baus und ist eher einfach zu deuten. Abgeleitet werden kann der Begriff durch das Verb abbruchreif. Dieses wird häufig im Häuserbau gefunden und bedeutet nichts weiter als abrissreif. Demnach ist ein Gebäude dann in der Abbruchreife, wenn keine Sanierung oder der wirtschaftliche Unterhalt des Hauses nicht mehr gehalten werden kann. Das bedeutet, dass die wirtschaftliche Grundlage aus irgendwelchen Gründen nicht mehr gegeben ist und das Haus abgerissen werden muss. Wenn sich dieses ergibt, dann ist der Begriff Abbruchreife zu deuten. Dieser ist dann fällig, wenn feststeht, dass das Gebäude nicht mehr gehalten werden kann und kurz davor steht, abgerissen zu werden.

Wann kommt der Zeitpunkt der Abbruchreife?

Der Zeitpunkt der Abbruchreife ist meistens nicht abzuschätzen. Allerdings ist es dann der Fall, wenn das Gebäude nicht mehr verkauft werden kann. Zuerst wird versucht, dies zu einem Schnäppchenpreis zu verkaufen. Der Abbruch kann meistens teurer werden als gedacht. Schließlich müssen die Gebäudereste beseitigt werden. Helfen kann hier immer ein Kostenvoranschlag. Dieser kann schon im Vorfeld eingeholt werden, bevor die Abbruchreife gekommen ist. Nur so kann festgestellt werden, ob ein Abbruch sich lohnt oder ob ein Verkauf in diesem Bereich sinnvoller wäre.

Welche Kosten können entstehen?

Durch die Abbruchreife an sich entstehen keine weiteren Kosten. Die Kosten entstehen erst, wenn das Haus abgerissen werden soll. Abbrucharbeiten sollten von einer Abbruchfirma schnell und zuverlässig durchgeführt werden. Die Abbruch – und Entsorgungskosten sind in diesem Bereich sehr groß, sodass diese meistens umgehen werden sollten. Wichtig ist aber immer noch, dass dies im Vorfeld festgestellt wird, damit weitere Kosten vermieden werden können.

Wichtig ist auch, dass die Finger von Käufern für das Grundstück gelassen werden. Denn meistens besteht dann kein Baurecht und schon steckt man in der Baufalle. Bevor es daher zu einer Abbruchreife kommt, sollte klargestellt werden was mit den Entsorgungskosten und auch dem Grundstück passieren soll. Somit kann schnell eine Lösung gefunden werden.

Siehe: DIN 1053, DIN 227, Wanddurchbruch in Betonwand, Wanddurchbrüche zu geringen Kosten, Balkonabbruch

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