Bauherr

Bauherr im Dornbach-Baulexikon.

Der Bauherr ist auf dem Bau immer der Träger einer Baustelle, also die Person, die für den Bau aufkommt und der dieser am Ende auch gehört. Entscheidet man sich also, ein Einfamilienhaus zu bauen, dann ist man selbst der Bauherr. Als Bauherr haftet man generell für alles, was auf dem eigenen Bau vor sich geht.

Er hat unter anderem auch die Aufgabe, einen Unternehmer zu beauftragen, der die Arbeiten auf dem Bau übernimmt und für die Abläufe dort sorgt. Zudem braucht ein Bauherr auch einen Entwurfsverfasser, der sich darum kümmert, den Bau an sich zu planen. Hierbei handelt es sich meist um einen Architekten, der dann auch den Antrag auf die Baugenehmigung und andere Formalitäten übernehmen kann.

Der Bauherr hat darauf zu achten, dass die von ihm bestellten Personen von Sachkunde und Erfahrung her auch geeignet sind, ihre Aufgaben zu übernehmen. Ist dies nicht der Fall, schaltet sich die Bauaufsichtsbehörde ein und fordert in der Regel, dass andere Unternehmen beauftragt werden.

Im Verlauf eines Baus kann es durchaus vorkommen, dass der Bauherr wechselt. Ist dies der Fall, muss man die Änderung umgehend der Behörde mitteilen. Nicht immer sind Bauherren private Personen, es handelt sich hierbei auch sehr oft um juristische Personen.

Siehe auch: Bauleiter, Bauforum

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