Bauhilfsstoff

Bauhilfsstoff im Dornbach-Baulexikon.

Materialien, welche zur Errichtung eines Bauwerkes benötigt werden, aber nicht als Bestandteil des Gebäudes verbleiben, nennt man Bauhilfsstoffe. Sie gelangen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe zum Einsatz. Zu den Bauhilfsstoffen zählen vorrangig Gerüstbau-, Schalungs- sowie Verbaumaterial. Diese gelangen durch Maschinen auf die Baustelle.

Bauhilfsstoff Schalung

Eine flächig umgesetzte Bretterkonstruktion nennt man Schalung. Sie gilt als wichtiger Bauhilfsstoff und bietet den Vorteil eines provisorischen Stützsystems. Eine Schalung wird in verschiedener Weise, u.a. als Wand- oder Dachschalung, ausgeführt. Im Bereich der waagerechten Schalungssysteme unterscheidet man u.a. die Stülpschalung, Trapezschalung sowie Schwedenschalung. Zur senkrechten Schalung zählen beispielsweise die Dach- und Leistenschalung.

Gerüst als Bauhilfsstoff

Ein Gerüst stellt eine wiederverwendbare Konstruktion aus Metall- oder Holzelementen dar. Diese benötigt man zu Schalungs- oder Schutzzwecken sowie zur Durchführung von Bauleistungen. Entsprechend wird unter Berücksichtigung des Normensystems der Bundesrepublik Deutschland zwischen Arbeits-, Schutz- sowie Schalungsgerüsten unterschieden. Ausführbar sind Gerüste u.a. als Modul- oder Hängegerüst. Damit ein Gerüst als Schutz-, Schalungs- oder Arbeitsgerüst gilt, muss es die Restnorm erfüllen. Dabei handelt es sich um rechtliche Vorgaben auf der Basis spezieller DIN-Normen mit Relevanz für Bauprojekte.

Gerüstbauvertrag

Im Gegensatz zu anderen Bauhilfsstoffen weist das Gerüst die Besonderheit des Auf- und Abbaus sowie einer zeitlich befristeten Existenz während der Errichtung eines Gebäudes auf. Obwohl das Gerüst in der überwiegenden Anzahl der Bauprojekte unverzichtbar ist, befindet es sich zumeist nicht im Besitz des Bauherren. Daher erfordert dessen Nutzung einen Gerüstbauvertrag. Diese Unterlage informiert über die getroffenen Vereinbarungen hinsichtlich der Verwendung eines Gerüsts im Bauprozess.

Weitere Bauhilfsstoffe

Neben den Gerüst- und Schalungsmaterialien gehören Kleb- und Dichtungsstoffe zu den Bauhilfsstoffen. Weiterhin sind Imprägnier- und Trennmittel Bauhilfsstoffe. Deren Einsatz erfolgt - ebenso wie beim Einsatz anderer Bauhilfsstoffe - unter Berücksichtung der Arbeitsschutzvorschriften.

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