Bauschein
Bauschein im Dornbach-Baulexikon.
Der Bauschein ist nichts anderes als die Baugenehmigung, die auf den Bauantrag hin erfolgen kann. Durch den Bauschein und dessen Erteilung ist die Bauverwaltung gebunden.
Bauschein Bedingungen
Das bedeutet, sobald der Bauschein erteilt wurde, können von der Verwaltung keine Änderungen oder Ergänzungen mehr vorgenommen werden und das Gebäude darf genau so errichtet werden, wie es beantragt wurde. In der Regel ist der Bauschein mit Bedingungen verbunden. Als rechtskräftig gilt er dann erst, wenn die entsprechenden Bedingungen auch erfüllt werden.
Häufig wird als Bedingung verlangt, dass zunächst die Erschließungskosten bezahlt werden. Aber es kann durchaus auch vorkommen, dass die Höhe einer Mauer oder andere Punkte zu den Bedingungen gehören, die man erfüllen muss.