Bauvoranfrage

Bauvoranfrage im Dornbach-Baulexikon.

Intention einer Bauvoranfrage ist es, Informationen zur Bebaubarkeit eines Grundstücks zu erhalten. Obwohl die auf eine Bauvoranfrage übermittelten Rückinformationen keinen rechtsverbindlichen Charakter besitzen, bieten diese wichtige Auskünfte zu wesentlichen Fragen, das geplante Bauprojekt betreffend. Sie unterliegen bauplanrechtlichen Vorgaben.

Modalitäten der Bauvoranfrage

Die Bauvoranfrage wird schriftlich an das Bauamt einer Gemeinde gestellt. Dazu ist das ausgefüllte Formular Antrag auf Vorbescheid auszufüllen sowie eine amtliche Flurkarte mit der Bemaßung und weiteren Informationen zum Bauvorhaben beizufügen. Obwohl die Bauvoranfrage mit Gebühren verbunden ist, bietet sie Gelegenheit abzuklären, ob das Bauvorhaben zulässig ist und um zu erfahren, ob und wie man bauen darf. Allgemein rechnet man mit einer Wartezeit von drei bis vier Wochen auf die behördliche Beantwortung einer Bauvoranfrage. Diese Rückinformationen haben zwei Jahre verbindlichen Charakter. Sofern innerhalb von drei Jahren danach kein Bauantrag beim Bauamt eintrifft, erlischt die Rechtsverbindlichkeit der Mitteilungen zur Bauvoranfrage.

Sinnhaftigkeit

Die Bauvoranfrage ist sinnvoll, wenn abgeklärt werden soll, ob und in welchem Rahmen ein Bauprojekt realisiert werden kann. Weitere Fragen wären kostenlos mit dem Personal des zuständigen Bauamtes sowie mit einem profilierten Architektenbüro abzuklären. Da eine Bauvoranfrage im Vergleich zum Bauantrag mit geringeren Kosten verknüpft ist, bietet dies die Chance zur finanziellen Ersparnis in der Etappe der Entscheidung über Realisierungsmöglichkeiten eines Bauvorhabens. Sofern durch Rückinformation des Bauamtes eine positive Entscheidung zum Bauvorhaben getroffen wird, muss ein detaillierter Bauantrag eingereicht werden, um mit dem Bauprozess beginnen zu können.

Folgen

Sofern eine Bauvoranfrage zur positiven Perspektive hinsichtlich des baulichen Planungsvorhabens führt, müssen weitere Schritte folgen. Dazu gehören Entscheidungen über die detaillierte Gestaltung des Bauprozesses, zur Zusammenarbeit mit einem Architekten sowie die Erarbeitung des detaillierten Bauplans.

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