Bauvorbescheid

Bauvorbescheid im Dornbach-Baulexikon.

Den Bauvorbescheid erstellt das zuständige Bauamt. Es ist ein Antwortschreiben auf eine Bauvoranfrage, beruhend auf dem gültigen Baurecht. Konkret handelt es sich um eine Erklärung der Baugenehmigungsbehörde zu Aspekten eines geplanten Bauvorhabens und deren Vertretbarkeit gegenüber dem öffentlichen Baurecht.

Inhalt

Der Bauvorbescheid beinhaltet Informationen zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Bauvorhabens sowie zu Maß und Art einer möglichen baulichen Nutzung des vorgesehenen Gebäudes.

Rechtliche Situation

Bauvorbescheide entsprechen formal einem Behördenentscheid zu einem Antrag. Sie werden in allen Bundesländern ausgestellt, unterscheiden sich jedoch in inhaltlicher Gestaltung sowie im Umfang. Der Charakter eines Bauvorbescheides zu einer Bauvoranfrage variiert in den einzelnen Bundesländern zwischen Zusicherung sowie gebundener Entscheidung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen hierzu werden gegenwärtig unter Juristen diskutiert.

Sinnhaftigkeit

Die Beantragung eines Bauvorbescheides empfiehlt sich, da dieser mehrere Vorteile bietet. Die damit übermittelten Rückinformationen sind eine Groborientierung zu Möglichkeiten und Grenzen der Erstellung eines geplanten Bauprojekts. Zweitens besitzen die im Bauvorbescheid getroffenen Anfragen rechtsverbindlichen Charakter hinsichtlich der baulichen Ausführung. Dies gilt für den Zeitraum von zwei Jahren mit der Option einer Verlängerung um weitere zwei Jahre. Danach erlischt die Bindungswirkung dieser amtlichen Mitteilung. Die Praxis zeigt jedoch, dass Informationen eines Bauvorbescheides auch noch längere Zeit Relevanz besitzen, sofern sich nicht wesentliche Aspekte zum Bauvorhaben ändern. Schließlich lassen sich aus dem Informationspool des Bauvorbescheides Rahmenkriterien zur Kosten-, Aufgaben- und Zeitplanung für den Bau ableiten. Dies trägt zu einer effektiven und zielgerichteten Projektierung des Bauvorhabens bei. Außerdem bietet ein Antrag auf Bauvorbescheid den Vorteil, dass man aufgrund dieser Angaben Antworten zu Fragen des Bauvorhabens erhält ohne einen kosten- und arbeitsaufwändigen Bauantrag zu stellen.

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