DIN 227

DIN 227 im Dornbach-Baulexikon.

DIN 227 ist die Vorgabe zur Berechnung der Grundflächen und Rauminhalte im Bauwesen. Bei der Berechnung der Grundfläche werden die äußeren Maße inklusive Putz oder sonstiger Bekleidung ab Fußbodenhöhe zugrunde gelegt. Nach DIN 227 werden Vor- und Rücksprünge dabei nicht berücksichtigt.

Bei der Berechnung der Brutto-Grundfläche gibt es drei Bereiche, nämlich „überdeckt und auf allen Seiten in voller Höhe umschlossen“, dann die Variante „nicht auf allen Seiten überdeckt und in voller Höhe umschlossen“ und als Letztes die Variante „nicht überdeckt“.

Die Konstruktionsgrundfläche ist die Differenz aus Brutto- und Netto-Grundfläche. Trotz DIN 227 schafft die Berechnungsgrundlage immer wieder rechtliche Differenzen, deshalb sollte man zur Berechnung unbedingt fachlichen Rat einholen.

Wo kann ich fachlichen Rat zu DIN 227 einholen?

Wenn man sicher gehen möchte, die DIN 227 auch korrekt anzuwenden, sollte mach sich unbedingt fachlichen Rat einholen. Diesen bekommt man z.B. über die Architekten-Kammern. Diese findet man einfach über die Suchseiten im Internet.

Wie wird der Rauminhalt nach DIN 227 berechnet?

Der Brutto-Rauminhalt ist nach DIN 227 der Rauminhalt des Bauwerks, der nach unten von der Unterfläche der konstruktiven Bauwerkssohle und im Übrigen von den äußeren Begrenzungsflächen des Gebäudes umgeben wird. Nicht dazu gehören Fundamente, Kellerlichtschächte, Außentreppen, Eingangsüberdachungen, Vor- und Rücksprünge an Außenflächen und einiges mehr.

Siehe: Nutzfläche, Abstandsfläche, Weiche Standortfaktoren, Harte Standortfaktoren, DIN 18230, DIN 1053

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