DIN 277

DIN 277 im Dornbach-Baulexikon.

Die Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten bei Bauwerken im Hochbau ist durch die DIN 277 geregelt. Dieses Regularium kommt vorrangig bei der Flächenermittlung multifunktional genutzer Gebäude zum Einsatz. Es nimmt die Berechnung der Brutto-Grundfläche nach den Wertermittlungsrichtlinien vor.

Inhaltsschwerpunkt der DIN 277

Die DIN 277 geht primär von Nutzflächen aus. Auch Wohnräume beinhalten Nutzflächen. Lichte Raumhöhen ab 1,50 Meter werden nach DIN 277 zur Grundfläche gerechnet. Unter dieser Bemassung liegende Flächen sind ebenfalls nach der DIN 277 anzugeben.

Differenzierung

Die DIN 277 gliedert sich in mehrere Werkteile. Die Kriterien zur Berechnung von Flächen- und Rauminhalten von Bauwerken legt der erste Teil der DIN 277 fest. Dieser dient der Ermittlung der Kosten zur Erstellung von Gebäuden und zur Berechung von Mietkosten und Immobilienpreisen. Zudem werden diese Kriterien zur Abschätzung von Wirtschaftlichkeit und Nutzungsfähigkeit von Gebäuden genutzt. Der zweite Teil der DIN 277 stellt Nutzungsarten und Nutzflächengruppen von Gebäuden an ausgewählten Beispielen dar. Im dritten Teil der DIN 277 sind Bezugseinheiten sowie Messgrössen zu Baukostengruppen erfasst. Basis dazu ist die DIN 276 über Kosten im Hochbau.

Flächenarten nach DIN 277

 

Die DIN 277 unterscheidet

  • Hauptnutzflächen (Wohnraum, Terrasse, Balkon),
  • Nebennutzflächen (WC, Badraum),
  • Funktionsflächen (Heizraum),
  • Verkehrsflächen (Flur, Treppe).

Aktualität

Obwohl einige Passagen der DIN 277 zwischenzeitlich ungültig sind, werden diese in der Praxis z.T. weiter angewendet. Eine weitere Überarbeitung der DIN 277 erscheint geboten, da sich deren Einsatz innerhalb der Bau- und Immobilienbranche als vorteilhaft erwies. Die Praxis zeigt, dass die Berechnung nach DIN 277 eine hohe Variabilität hinsichtlich der Wohnflächenberechnung bietet. Auf dieser Berechnungsbasis sind ggf. grössere Wohnflächen als tatsächlich vorhanden, errechenbar. Eine genauere Wohnflächenberechnung wird unter Nutzung der II. Berechnungsverordnung möglich.

Siehe: Balkon entfernen, DIN 1053, DIN 18230, DIN 227

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