Erschließungskosten

Erschließungskosten im Dornbach-Baulexikon.

Erschließungskosten sind die Kosten, welche durch die Erschließung eines Grundstückes entstehen. Dazu gehören z.B. Abwasserleitungen oder Stromleitungen, die bis an den Eingang des Grundstückes gelegt werden müssen.

Bebaut werden darf ein Grundstück immer erst dann, wenn es voll erschlossen ist. Deshalb bietet es sich an, nur solche Grundstücke zu kaufen, bei denen dies auch der Fall ist. Bezahlt werden müssen die Erschließungskosten immer von der Person, die das Grundstück besitzt, wenn der Beitragsbescheid ankommt.

Die Versorger selbst verlangen auch noch einmal Geld, um die Leitungen von der Grenze des Grundstücks bis zum Haus zu verlegen. Das sollte man bei der Kalkulation der Finanzierung eines Hauses nicht außer Acht lassen.

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