Gerüstbau

Gerüstbau im Dornbach-Baulexikon.

Als Gerüstbau bezeichnet man im allgemeinen Wortlaut wie auch im Fachjargon die Installation eines Gerüstes zu verschiedenen Zwecken. Die Einsatzgebiete können dabei völlig unterschiedlich sein und vom Gerüst an Wohnhäusern und Bürogebäuden bis hin zu Türmen oder Brücken reichen, an welchen das Gerüst aufgebaut wird. Personen, welche für die korrekte Installation des Gerüstes zuständig sind, werden als Gerüstbauer bezeichnet.

Zum Gerüstbau zählt außerdem das Aufstellen von Tribünen (z.B. für Konzerte), die Installation von Plattformen für das Arbeiten in höheren Lagen und Gerüsthallen.

Standgerüst, Gerüstbau, Gerüstbauer. Gerüst
Beispiel eines Standgerüst

Generell wird beim Gerüstbau zwischen folgenden Arten von Gerüst unterschieden: Arbeitsgerüst (z.B. für Verputzarbeiten), Schutzgerüst (Mitarbeiter und Bürger werden zum Beispiel bei Dacharbeiten vor herunter fallenden Teilen geschützt), Fanggerüst (Schräge Dächer werden damit abgesichert), Lehrgerüst (zur Stützung von alten Mauerwerken), Hängegerüst (z.B. beim Brückenbau). Ein mobiles Gerüst wird auch als Rollgerüst / Fahrgerüst bezeichnet.

Rechtlich ist der Gerüstbau durch den so genannten Gerüstbauvertrag geregelt. Er enthält alle wichtigen Daten rund um den Aufbau des Gerüsts, besagt die Gerüstelemente, den Betrieb und den Abbau von Gerüsten.

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