Landesbauordnung

Landesbauordnung im Dornbach-Baulexikon.

Eine Landesbauordnung stellt ein Regelwerk zur Erstellung von Bauvorhaben dar. Diese ist wesentlicher Bestandteil des juristischen Systems im Bereich des öffentlichen Baurechts. Zudem ist die Landesbauordnung in der BRD länderspezifisch, so dass den einzelnen Bundesländern die Kompetenz zur Einhaltung der innerhalb der LBO getroffenen Festlegungen obliegt.

LBO versus Bauplanungsrecht

Es gilt die Abgrenzung der LBO vom Bauplanungsrecht hervorzuheben. Während die LBO auf den Bauvorgang bezogen ist, legt das Bauplanungsrecht die Art und Weise der Bauausführung fest und trifft konditionelle Aussagen über die zu bebauenden Grundstücke. Unter Berücksichtigung der historischen Perspektive gingen Landesbauordnung sowie das Bauplanungsrecht aus den traditionellen Anforderungen der Bauhütten und der Zunfthandwerker hervor.

Inhalte der LBO

In den Landesbauordnung ist ein fazettenreiches Spektrum von Festlegungen dargestellt. Dazu zählen u.a. Ausführungen zur Art baulicher Nutzung, zur Eignung von Bauerzeugnissen, zur Flächengliederung, zu den Gemeinschaftsanlagen, über Flucht und Rettungswege sowie Auswührungen zum gesunden Wohnen. Ergänzt werden die Landesbauordnungen mit Durchführungsbestimmungen, technischen Baubestimmungen, Erlassen und Baunormen, welche bauaufsichtlich eingeführt worden sind.

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