Rauchmelderpflicht
Rauchmelderpflicht im Dornbach-Baulexikon.
Ein Rauchmelder ist ein technisches Gerät, welches Brandgefahr in öffentlichen Einrichtungen, Wohnungen, betrieblichen Anlagen oder Verkehrsmitteln aufgrund von Rauchentwicklung signalisiert. Es wird eingesetzt, um die hohe Anzahl von Brandopfern zu minimieren. So sterben in Deutschland jährlich rund sechshundert Personen infolge eines Brandes.
Rauchmelder an der Zimmerdecke (Autor: user:TDLacoste, CC-Lizenz)
Regelung der Rauchmelderpflicht
In Deutschland ist es verbindlich vorgeschrieben, Rauchmelder in Wohn- und Betriebsräumen anzubringen. Dies nennt man Rauchmelderpflicht. Die Regelungen zur Anschaffung, Installation und Kontrolle eines Rauchmelders ist in den Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer auf der Basis der DIN 14676 festgelegt. Darin enthalten sind auch Angaben zur Anordnung und Anzahl der Rauchmelder. In einer durchschnittlichen Mehrzimmerwohnung gilt die Rauchmelderpflicht in der Weise, dass mindestens drei Rauchmelder im Schlafraum, Kinderzimmer sowie Flur installiert werden. Die dabei entstehenden Kosten sind zu Lasten des Mieters umlegbar.
Betriebsbereitschaft
Die Rauchmelderpflicht schreibt vor, dass Rauchmelder betriebsbereit sein müssen. Diesbezüglich fällt ein Wartungsaufwand an. Zumeist ist der Besitzer von Wohneigentum für die Herstellung der Betriebsbereitschaft eines Rauchmelders verantwortlich. Er kann die Installation und Funktionsprüfung des Rauchmelders laut Rauchmelderpflicht aufgrund rechtlicher Festlegungen im Mietvertrag auf die Mietpartei transformieren.
Haftungsfestlegungen zur Rauchmelderpflicht
Bei einem funktionsuntüchtigen Rauchmelder wird der Vermieter für den entstandenen Schaden haftbar, sobald er seine Sorgfaltspflicht aufgrund der Rauchmelderpflicht vernachlässigt. Dies kann der Fall sein, wenn der Vermieter die Installation des Raumelders durch seinen Mieter nicht kontrollierte. Deshalb empfiehlt es sich für den Vermieter, eine Fachfirma mit der Prüfung der Rauchmelder zu beauftragen. Vor diesem Hintergrund erfolgt in jedem Jahr die Prüfung der Betriebsbereitschaft von Rauchmeldern. Dabei werden defekte Geräte gewechselt und Batterien erneuert.
Besonderheiten von Rauchmeldern
In Mecklenburg-Vorpommern gelten besondere Festlegungen hinsichtlich der Rauchmelderpflicht. Hier kommt dem Besitzer von Wohneigentum die Verantwortung für die Anschaffung, Installation sowie Wartung von Rauchmeldern zu. Auch in Schleswig-Holstein und Bremen ist der Besitzer eines Hauses oder einer Wohnung im Zuge der Rauchmelderpflicht für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der installierten Rauchmelder verantwortlich.