Abfallgrube

Abfallgrube im Dornbach-Baulexikon.

Heute ist eine Abfallgrube eine öffentliche Mülldeponie, die unter Umständen in einer Senke liegt, und für das Verwerten des Mülls aus den Haushalten zuständig ist. Abfallbeseitigung ist zwar Pflicht, aber eine Abfallgrube für den persönlichen Unrat im eigenen Umfeld anzulegen, steht unter Strafe, da es verboten ist. Große Mülldeponien sind an die Deponienverordnung sowie an die Abfallablagerungsverordnung gebunden und müssen den Boden schon im Vorfeld präparieren, um eine Gefährdung der Umwelt größtenteils ausschließen zu können.

Abfallentsorgung in der Vergangenheit

Die Abfallgrube zu mittelalterlichen oder prähistorischen Zeiten wird bei Grabungen als Grube bezeichnet und enthält meist nicht nur Abfälle, sondern wurde in einigen Fällen auch zur Vorratshaltung genutzt. Aus dem Boden wurde in der Nähe der Siedlungen oder Häuser eine entsprechende Grube ausgehoben, um hier anfallenden Unrat einfach zu vergraben. Manche Grube entstand aber auch im Hinblick auf die Lehmentnahme zum Abdichten der Häuserwände.

Abfallgrube - Hier ist es erlaubt!

In der Gegenwart ist das Anlegen einer Abfallgrube zwar verboten, jedoch nicht im Hinblick auf das Kompostieren. Um der Verrottung die nötigen Elemente Wasser, Luft, Wärme und Nährstoffe zukommen zu lassen, eignet sich z. B. keine betonierte Abfallgrube, da hier Staunässe mit unangenehmen Geruch auftreten kann. Der Komposthaufen sollte so angelegt sein, dass ausreichende Belüftungsschlitze vorhanden sind. Solch eine Abfallgrube ist nicht nur erlaubt, sondern hilft der Natur.

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