Baugenehmigung

Baugenehmigung im Dornbach-Baulexikon.

Um eine Baugenehmigung zu erhalten, muss der Bauherr einen Bauantrag stellen. Sie ist die behördliche Zustimmung – oder im seltenen Fall Ablehnung – für das eigene Bauvorhaben. Der ausgestellte Bauschein ist für die Behörde bindend und kann im Nachhinein nicht mehr mit Zusätzen erweitert werden.

Oftmals wird schon vor Erteilung der Baugenehmigung ein Zusatz vereinbart, der sich beispielsweise an die Bezahlung der Erschließungskosten vor Baubeginn oder die Abänderung einer Mauerhöhe. Ist diese Vereinbarung nicht erfüllt, ist die Baugenehmigung hinfällig.

Da die Baugenehmigung ein begünstigender Verwaltungsakt mit Wirkung einer Drittbelastung ist, bekommt der Nachbar des Grundstückes, auf welchem ein Bauvorhaben realisiert werden soll, ebenfalls eine Baugenehmigung zugeschickt, um sein Recht zum Widerspruch einzufordern. Es hat allerdings keine verzögernde Wirkung, sodass dennoch mit dem Bau begonnen werden kann.

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