Mindestbewehrung

Mindestbewehrung im Dornbach-Baulexikon.

Die Mindestbewehrung besteht aus drei unterschiedlichen Mindestbewehrungsarten. Zum einen gibt es die Mindestlängsbewehrung. Daneben gibt es aber auch noch die Mindestschubbewehrung und die Mindestquerbewehrung.

Die Mindestlängsbewehrung wird eingesetzt bei Biegebalken, Stützen und Druckgliedern. Für jede dieser drei Arten gibt es eine Berechnungsmethode um die unterschiedliche Mindestbewehrung zu errechnen. Auch für die Mindestschubbewehrung von Biegebalken gibt es ein bestimmtes Berechnungsschema.

Bei der Berechnung müssen Betonfertigkeitsklassen, Bewehrungsfläche und Bewehrungsstahl mit einbezogen werden.

Die Mindestbewehrung hat folgende Aufgaben: Es erfolgt eine Ankündigung des Versagens durch Rissbildung, rechnerisch nicht berücksichtigte Zwangsschnittgrößen müssen aufgenommen werden, z.B. Temperatur oder Schwinden, die Rissbreite wird bei unberücksichtigter Zwangsbeanspruchung beschränkt, ein robustes Trageverhalten muss gesichert werden, keine Sammelrisse bei hohen Stegen und es muss zwischen bewehrten und unbewehrten Bauteilen unterschieden werden.

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