Tiefgarage

Tiefgarage im Dornbach-Baulexikon.

Eine Garage, welche ab 1,50m unter der Oberfläche belegen ist, heisst Tiefgarage. Alternativ nennt man die Tiefgarage auch Rampengarage.

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Tiefgarage Einfahrt (Florian Hurlbrink, GNU-FDL Lizenz)

Tiefgarage - Bauliche Umsetzung

Die Erstellung einer Tiefgarage bedarf der Berücksichtigung von Normen. Diese sind in der Garagenverordnung festgeschrieben. Die Inhalte dieser Sammlung von Rechtsvorschriften variiert innerhalb der Bundesländer. Zumeist gilt, dass ein PKW-Stellplatz in einer Tiefgarage nicht kürzer als 5,00 m sein darf. Sind die Längsseiten von Bauelementen begrenzt, muss der Raum zwischen diesen Bauteilen nicht weniger als 2,50 m betragen. Menschen mit Handicap sollten für ihr Fahrzeug einen Stellplatz erhalten, welcher mindestens 3,50 m breit ist. Auch die Bemassung der Fahrgasse ist für Tiefgaragen geregelt. Je geringer die Stellplatzbreite, desto breiter muss die Fahrgasse sein. Ein Novum der Tiefgarage sind die sogenannten gut einsehbaren Frauenparkplätze. Ein sogenanntes "Multipark-System" wurde während der 1970er Jahre als Schutzbereich für Personen bei Kriegs- und Seuchengefahr konzipiert.

Pro und Kontra

Tiefgaragen werden mit monetären Vorteilen verbunden. Man erhofft sich eine hohe Ersparnis, da Kosten zum Erwerb zusätzlicher überirdischer Stellflächen entfallen. Als nachteilig werden die ökologische Belastung durch geparkte Fahrzeuge, die Brandgefahr sowie der aufwändige Betrieb einer Tiefgarage betrachtet.

Typik von Tiefgaragen

Bereits die Einzelgarage im Keller eines Hauses unterhalb der Erdoberfläche mit einer Rampe gilt als Tiefgarage. Bekannt ist die Tiefgarage jedoch vor allem als unterirdische Stellfläche für mehrere Autos. Diese besteht zumeist aus Decks mit Parkfläche. Dieses bauliche Ensemble weist Notausgänge auf. Die Nutzung einer Tiefgarage ist mit der Entrichtung einer Parkgebühr verknüpft. Erreichbar sind die Parkdecks einer kleinen Tiefgarage per Fussweg. Grössere Tiefgaragen weisen Treppenhaus, Fluchtwege sowie einen Fahrstuhl auf.

Sicherheitskriterien bei Tiefgaragen

Bei Tiefgaragen erfolgt aus Gründen der Sicherheit, Videoüberwachung. Lüftungsschächte mit Ventilatoren dienen der Verringerung der Abgasbelastung. Rauchmelder sollen die Brandgefahr verringern. Moderne Systeme der Belegungserkennung vermitteln den Nutzern Informationen zu vorhandenen Parkplätzen. Dies ist Bestandteil städtischer Parkleitsysteme.

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