Abbruchanordnung

Abbruchanordnung im Dornbach-Baulexikon.

Die Abbruchanordnung gehört zum Bereich Baurecht und Verordnung. Diese kommt zum Einsatz, wenn ein Gebäude beispielsweise durch Verfall eine Gefahr für Menschen darstellt oder eine akute Einsturzgefahr besteht.

Im Rahmen des Abbruchgebots – teilweise auch als Rückbaugebot bezeichnet - ist die Abbruchanordnung die schärfste Maßnahme, die von den entsprechenden Ämtern ausgesprochen werden kann. Wenn z. B. eine Baumaßnahme entgegen einem rechtskräftigen Bauplan errichtet wurde, kommen folgende baupolizeiliche Maßnahmen zum Einsatz:

  • Der rechtswidrige Zustand wird festgestellt, was eine Baueinstellung zur Folge hat.
  • Sollte der ordnungsgemäße Zustand nicht hergestellt werden, erfolgt eine Nutzungsuntersagung.
  • Als letzte Maßnahme kommt die Abbruchanordnung zum Zuge (§179 Baugesetzbuch)

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Abbruch eines Hauses (Autor: Michael Sander, CC-Lizenz)

Dornbach Spezialabbruch, ein Abbruchunternehmen mit langjähriger Erfahrung. Mittels Betonsägen gewährleisten wir einen staub- und erschütterungsfreien Abbruch von Beton.

Siehe auch: Abbruchunternehmen, Sägen von Beton, Wanddurchbruch in Betonwand, Betonbohren, DIN 1053, DIN 227, Balkonabbruch

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