Abstandsfläche

Abstandsfläche im Dornbach-Baulexikon.

Abstandsflächen sind Flächen vor den Außenwänden von Gebäuden zu den Grenzen des Baugrundstückes. Diese müssen dann eingehalten werden, wenn es im Bebauungsplan nicht vorgesehen ist, direkt auf die Grundstücksflächen zu bauen. Diese Regelung ist in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer festgehalten, wobei es von Bundesland zu Bundesland einige Unterschiede gibt.

Generell richtet sich die Größe der Abstandsflächen nach der Länge und der Höhe der Wand. Außerdem muss aber auch noch die Art des Baugebietes berücksichtigt werden. Sinn und Zweck der Abstandsflächen liegen darin, dass alle genug Sonne bekommen. Außerdem sollen sie auch dafür sorgen, dass Feuer nicht von einem Gebäude zum anderen springen kann. Ein weiterer Hintergrund der Abstandsflächen ist ein ausreichender Zugang von frischer Luft, aber auch der Schutz vor Blicken aus der Nachbarschaft ist ein Hintergrund dieser Flächen.

Da es für die korrekte Berechnung der Abstandsflächen einige Punkte zu beachten gibt und hier auch viele Details vorhanden sind, sollte man diese von einem Profi machen lassen. Kompetent hierfür sind z. B. Architekten, aber auch noch einige andere Personen aus dem Baubereich.

Siehe: DIN 227, Nettogrundfläche, Betonbohren und Sägen

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