Nettogrundfläche
Nettogrundfläche im Dornbach-Baulexikon.
Die Nettogrundfläche eines Gebäudes, auch unter dem Kürzel NGF bekannt, ist in der DIN 227 näher definiert. Es handelt sich hierbei um die Summe aller nutzbaren Flächen eines Gebäudes, wobei die Gesamtsumme aller Geschosse entscheidend ist.
Man kann die Unterschiede zwischen der Netto- und der Bruttofläche eines Gebäudes in etwa mit Brutto- und dem Nettolohn vergleichen. Brutto bezeichnet auch hier den kompletten Betrag der Flächen, während es bei den Nettoflächen nur um die Summe der Flächen geht, von denen man auch wirklich etwas hat, so wie der Nettolohn die Summe ist, die man tatsächlich auf sein Konto bekommt.
Berechnet werden dürfen hier wirklich nur die Flächen, die sich auch ohne Einschränkung wohnlich nutzen lassen. Wände oder Pfeiler werden für die NGF natürlich nicht berücksichtigt.
Die Nettogrundfläche muss außerdem noch unterteilt werden in die Nutzfläche, die Funktionsfläche und die Verkehrsfläche. Diese drei Flächen ergeben gemeinsam die Nettogrundfläche. Letztere stellt somit den tatsächlich vorhandenen Wohnraum eines Gebäudes dar.